Liste der verbotenen Güter

Liste der Artikel, die nicht in die Russische Föderation versandt werden dürfen:

1. Alle Arten von Schusswaffen, einschließlich Signal- und Druckluftwaffen, Gas-, Sprengkopf-, Kaltblattwaffen (einschließlich Wurfgeschosswaffen), Schockwaffen und Funkenentladungswaffen sowie Hauptteile von Schusswaffen.

2. Betäubungsmittel, psychotrope, radioaktive, explosive, ätzende, selbstentflammbare und andere gefährliche Substanzen.

3. Giftige Tiere und Pflanzen.

4. Banknoten und Devisen der Russischen Föderation.

5. Verderbliche Lebensmittel und Getränke (Käse, Fleisch, Fisch usw.).

6. Gegenstände, die aufgrund ihrer natürlichen Eigenschaften oder Verpackung für das Postpersonal gefährlich sein könnten und Schäden an anderen Paketen oder Ausrüstungsgegenständen verursachen könnten.

Bei der Einfuhr in das Gebiet der Russischen Föderation

1. Gedruckte und audiovisuelle Materialien, die Appelle zum Extremismus und Terrorismus enthalten; Pornografie, die gegen die Gesetzgebung der Länder der Zollunion und der Eurasischen Wirtschaftsunion verstoßen hat oder verkauft wurde; Materialien zur Propaganda des Nationalsozialismus mit entsprechenden oder ähnlichen Symbolen; enthalten andere Informationen, die den Interessen der Russischen Föderation politisch und wirtschaftlich, ihrer Sicherheit, ihrem Wohlstand und dem moralischen Aspekt ihrer Staatsangehörigen schaden könnten.

2. Jegliche Art von Waffen oder Teilen davon, Kugeln oder Teilen davon oder Gegenständen, die zivilen oder militärischen Waffen ähnlich sind.

3. Gefährlicher Abfall aller Art.

4. Technische Geräte zur heimlichen Informationsgewinnung.

5. Giftige Materialien, die keine Derivate von Betäubungsmitteln oder psychoaktiven Substanzen sind.

6. Betäubungsmittel, psychoaktive Substanzen und deren Derivate, einschließlich Drogen.

6. Menschenorgane und/oder menschliches Gewebe, Blut und Bestandteile.

7. Pflanzen in jedem Zustand oder Zustand, Pflanzensamen.

8. Lebende Tiere, mit Ausnahme von Bienen, Blutegeln und Seidenraupen.

9. Ozonschicht abbauende Stoffe.

10. Pflanzenschutzmittel gemäß Teil A und B des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe vom 22. Mai 2001.

11. Mittel zur Gewinnung von Unterwasserbiologischen Ressourcen.

12. Einsatzbereite Fischernetze, die entweder aus synthetischen, Nylon oder anderen Polyamid-Monofäden mit einem Durchmesser von 0,5 mm oder weniger und einer Maschenweite von 100 mm oder weniger hergestellt werden.

13. Einsatzbereite Fischernetze, die entweder aus anderen synthetischen Monofäden mit einem Durchmesser von 0,5 mm oder weniger und einer Maschenweite von 100 mm oder weniger hergestellt werden.

14. Elektrische Rutenanlagen und Vorrichtungen, die einen elektrischen Alarm erzeugen und mit Batterien versehen sind, die die Funktion des Fischens mittels elektrischem Strom erfüllen.

15. Alkohol, Ethanol, Bier.

16. Jegliche Art von Tabak und Rauchwaren.

17. Radioaktive Materialien.

18. Kultur- und Kunstwerte.

19. Verderbliche Güter.

20. Edelsteine in jedem Zustand, natürliche Diamanten mit Ausnahme von Schmuckstücken.